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Aufbewahrungspflicht für private Unterlagen – was darf weg?

13. September 2024
aktualisiert am:
15. April 2025
Aufbewahrungspflicht für private Unterlagen

Aufbewahrungspflicht – dieser Begriff löst bei vielen eine diffuse Angst aus. Deshalb werden viele Schriftstücke vorsichtshalber aufbewahrt. Weil man nie wissen kann, wann einer Behörde die eine oder andere Info doch noch vorgelegt werden muss.

So kann es passieren, dass wichtige Dokumente im wachsenden Papierchaos versickern, vielleicht nie wieder gefunden werden.

Das muss nicht sein.

Welche Unterlagen – vor allem die Privaten müssen bzw. sollte ich aufbewahren?

Diese beiden Fragen möchte ich in diesem Beitrag beleuchten – ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Aufbewahrungspflicht - für welche Unterlagen gelten sie?

Es gibt gesetzliche Vorschriften, die die Aufbewahrungspflicht von steuerrelevanten Dokumente regeln. Das Gesetz unterscheidet zwischen den

  • geschäftlichen Unterlagen
    und
  • den privaten Unterlagen.

„Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern regelt“.

Hinter diesem sehr schlichten Satz verbergen sich eine Unzahl detailgenauer Gesetze und Verordnungen, die allerdings überwiegend für geschäftliche Unterlagen gelten.

Für die Aufbewahrungspflicht von privaten Unterlagen haben diese Vorgaben so gut wie (noch) keine Bedeutung.

Aufbewahrungsfrist - was darf weg von den privaten Unterlagen?

 Im Gegensatz zu den Firmenunterlagen gibt es keine Vorschriften für die Aufbewahrung von privaten Unterlagen.

Allerdings ist es sinnvoll, solche Schriftstücke, die schwer wiederzubeschaffen sind und die man ein Leben lang immer mal wieder benötigt, so aufzubewahren, dass sie mit einem Griff, notfalls auch von Familienmitgliedern gefunden werden.

Allerdings gibt es für die privaten Unterlagen eine Ausnahme: Das ist die gesetzliche  Vorschrift für Handwerkerrechnungen.

Diese müssen seit 2004   zwei Jahre aufbewahrt werden.

Unterlagen für die Rentenversicherung

Wer hat sie nicht, die Angst – eines Tages keine Rente zu bekommen, weil beispielsweise nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können. Und deshalb werden Berge von Gehaltsabrechnungen, Renteninformationen und alle möglichen anderen Unterlagen aufbewahrt, weil sie vermeintlich eines Tages für den Rentenantrag vorgelegt werden müssen.

Diese diffuse Angst ist unbegründet.

Jeder, der sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat ein Recht auf Rente, auch wenn ich nicht alle Nachweise vorlegen kann.

Die sozialversicherungsrelevanten Daten werden von den Arbeitgebern und den Krankenkassen an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Diese Daten werden Ihrem Konto gutgeschrieben.

Um ganz sicher zu sein, dass alle Unterlagen für einen lückenlosen Versicherungsverlauf dem Rentenversicherungsträger vorliegen, rate ich meinen Kunden, bei der deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung zu beantragen.

Aufbewahrungspflicht für persönliche Dokumente

Nicht für alle Ihrer persönlichen Dokumente gelten  Aufbewahrungspflichten.

Trotzdem ist es sinnvoll, diese Dokumente und Unterlagen  in einer besonderen Mappe lebenslang aufzubewahren – ich nenne sie die „Ich-Mappe“.

Darin werden alle Dokumente sorgsam abgelegt, die schwer wieder zu beschaffen sind und die Sie mitnehmen würden, wenn Sie Ihre Wohnung schnell verlassen müssten.

Ein sicherer Ort wäre ein Safe.

Aufbewahrungspflicht für private Kontoauszüge

Ihre privaten Kontoauszüge müssen Sie nicht aufbewahren – mit Ausnahme für den Nachweis, dass Sie die Handwerkerrechnungen überwiesen haben. Für diesen Kontoauszug  gilt eine Zwei-Jahres-Frist.

Es gibt aber noch eine zweite Ausnahme:  Vielverdiener (ab 500.000€/Jahr) müssen ihre privaten Kontoauszüge sechs Jahre aufbewahren.

Kontoauszüge sind ein nützlichen Nachweis, dass bestimmte Zahlungen getätigt wurden.

Aus diesem Grunde würde ich Kontoauszüge aufzubewahren – wie viele Jahre rückwirkend? Das dürfen Sie selbst entscheiden.

Aber sicherlich nicht ein Leben lang.

Spar- und Kreditunterlagen werden während der Laufzeit aufbewahrt, danach können sie entsorgt werden.

Müssen Rechnungen für private Anschaffungen aufbewahrt werden?

Für Garantie und Gewährleistungen sollten diese Rechnungen zwei Jahre aufbewahrt werden. Bei größeren Anschaffungen ist es sinnvoll, diese Belege nach der Garantie nicht wergzuwerfen, da sie bei einem Versicherungsfall oder einem Verkauf noch einmal nützlich sein können.

Welche Aufbewahrungspflicht gilt für Versicherungsunterlagen?

Wichtig sind die Police, alle Nachträge und Anschreiben mit Änderungsmitteilungen.

Ansonsten kann alles weg. Von den Beitragsrechnungen reicht es, wenn Sie die aktuelle Rechnung ablegen. Es sei denn, Sie benötigen die Beitragsrechnung für die Einkommensteuer benötigen.

Dann werden diese den Steuerunterlagen zugeordnet. 

Gut zu wissen:

Eine verschwundene Police kann jederzeit bei der Versicherung als Kopie wiederbeschafft werden.

Fazit: Aufbewahrungsfrist für private Dokumente

Für Ihre privaten Unterlagen gibt es so gut wie keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Einzige Ausnahme: Handwerkerrechnungen müssen seit 2004 zwei Jahre aufbewahrt werden.
Alle Unterlagen, die Sie für die Einkommensteuer eingereicht haben, sollten aufbewahrt werden, da das Finanzamt noch nach Jahren den einen oder anderen Beleg nachfordern kann.

Nicht für alle Ihre persönlichen Dokumente gelten  Aufbewahrungspflichten.

Trotzdem ist es sinnvoll, diese Dokumente und Unterlagen  in einer besonderen Mappe lebenslang aufzubewahren.

Ihre Aufräumexpertin aus Berlin

Christa Beer

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